Gartenhaus Baugenehmigung - neu

Bevor Du ein Gartenhaus kaufst, solltest Du klären, ob Du dafür eine Baugenehmigung brauchst. Maßgeblich sind die Landesbauordnung Deines Bundeslandes und der Bebauungsplan Deiner Gemeinde. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land deutlich, und sie wurden 2025 und 2026 in mehreren Bundesländern gelockert.

Wichtig: Die folgenden Informationen geben die grundsätzlichen Regelungen der Landesbauordnungen wieder (Stand 09/2026). Verbindliche Auskunft gibt nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde Deiner Gemeinde oder Deines Landkreises.

Ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus nötig?

Ob Du eine Baugenehmigung brauchst, hängt von der Bauordnung Deines Bundeslandes und vom Bebauungsplan Deiner Kommune ab. Entscheidend sind diese Kriterien:

  • die Größe des Gartenhauses (Brutto-Rauminhalt oder Grundfläche, je nach Bundesland)
  • der geplante Standort: im bebauten Bereich oder im Außenbereich
  • die gewünschte Nutzung: Geräteschuppen oder Aufenthaltsraum
  • der Abstand zur Grundstücksgrenze
  • die Festsetzungen im Bebauungsplan

Hinweis zum Außenbereich: Mit dem Begriff „Außenbereich“ meint das Baurecht Standorte außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb von Bebauungsplänen (§ 35 Baugesetzbuch). Ein Grundstück am Ortsrand oder ein Wochenendgrundstück im Grünen liegt häufig im Außenbereich.

Für welche Gartenhäuser ist keine Baugenehmigung erforderlich?

Jedes Bundesland legt in seiner Landesbauordnung selbst fest, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus „verfahrensfrei“ ist, also ohne Bauantrag errichtet werden darf. Die Unterschiede sind groß: In Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und im Saarland liegt die Grenze bei 75 m³ Brutto-Rauminhalt. Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt erlauben nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche ohne Genehmigung. Einige Länder rechnen also in Kubikmetern Rauminhalt, andere in Quadratmetern Grundfläche. Welche Einheit für Dein Bundesland gilt, zeigt die Tabelle weiter unten.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ein Gartenhaus ohne Bauantrag muss den Bebauungsplan, die Abstandsregeln zum Nachbarn und gegebenenfalls Denkmal- oder Naturschutzvorgaben einhalten. Die Verantwortung dafür liegt bei Dir als Bauherr.

Im Außenbereich ist ein privates Gartenhaus in den meisten Bundesländern nicht verfahrensfrei. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein lassen dort kleine Gebäude bis 10 bis 40 m³ ohne Bauantrag zu. Unabhängig davon ist ein Gartenhaus im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch meist bauplanungsrechtlich unzulässig. Kläre das vorab mit dem Bauamt.

Aufenthaltsraum oder Geräteschuppen?

Wichtig ist außerdem, wie Du das Gartenhaus nutzen willst. Aufenthaltsräume sind nach den Bauordnungen Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Ein Bad, eine Toilette, eine Heizung, eine Küche oder eine Schlafgelegenheit sind deutliche Hinweise darauf, dass die Behörde Dein Gartenhaus als Aufenthaltsraum oder sogar als Wohnnutzung einstuft. In vielen Bundesländern gilt die Verfahrensfreiheit ausdrücklich nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Dann brauchst Du eine Baugenehmigung, auch wenn die Größe eingehalten wird. Zusätzlich gelten für Aufenthaltsräume Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung und Wärmeschutz.

Gut zu wissen: Selbst für ein zuvor verfahrensfreies Gartenhaus kann später eine Baugenehmigung nötig werden, zum Beispiel wenn Du es nachträglich zum Büro oder Gästezimmer ausbaust oder eine Heizung einbaust.

Landesbauordnung: Das ist mit dem Rauminhalt gemeint

Der Brutto-Rauminhalt wird nach DIN 277 (Ausgabe 2021-08) ermittelt. Maßgeblich sind die äußeren Begrenzungsflächen des Gebäudes: die Außenkanten der Wände, die Oberfläche des Daches und die Unterseite der Bodenplatte. Fundamente, Dachüberstände, Terrassen und nicht überdachte Freisitze zählen nicht mit.

Ein Rechenbeispiel für ein Gartenhaus mit Satteldach: Außenmaß 5,00 m × 4,00 m, Traufhöhe 2,20 m, Firsthöhe 3,00 m. Der Quader bis zur Traufe hat 5 × 4 × 2,20 = 44 m³. Der Dachraum kommt mit 5 × 4 × 0,80 ÷ 2 = 8 m³ dazu. Zusammen sind das 52 m³ Brutto-Rauminhalt. In Bayern oder Niedersachsen wäre dieses Gartenhaus im bebauten Bereich verfahrensfrei, in Hamburg oder Hessen (30 m³) nicht.

Achtung bei den Bundesländern, die in Quadratmetern rechnen: Dort zählt die Brutto-Grundfläche, also die Fläche über die Außenkanten der Wände, und das Gebäude darf nur ein Geschoss haben.

Maximale Größe verfahrensfreier Gartenhäuser nach Bundesland (Stand 09/2026)

Gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. „Nur mit Genehmigung“ bedeutet, dass die Landesbauordnung den Außenbereich von der Verfahrensfreiheit ausnimmt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Landesbauordnungen werden regelmäßig geändert; verbindlich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung und die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Bundesland Im bebauten Bereich Außerhalb von Ortschaften Rechtsgrundlage Weitere Informationen
Baden-Württemberg bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt § 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1a LBO Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: LBOLBO-Reform
Gesetzestext § 50
Bayern bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt (nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten) Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO Bauministerium: Verfahrensfreie Bauvorhaben
Gesetzestext Art. 57 BayBO
Berlin bis 10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a BauO Bln Senatsverwaltung: Gesetze und Verordnungen Bauaufsicht
Gesetzestext § 61 BauO Bln
Brandenburg bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a BbgBO (ab 01.01.2027: § 61 Abs. 2 Nr. 1a) Ministerium für Infrastruktur: Die neue BbgBO
Gesetzestext BbgBO (BRAVORS)
Bremen bis 10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig (Gartengerätehäuser bis 12 m²) nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a BremLBO Senatorin für Bau: Rechtsgrundlagen
Gesetzestext BremLBO (Transparenzportal)
Hamburg bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, eingeschossig, ein Gebäude je Hauptgebäude nur mit Genehmigung § 61 i. V. m. Anlage Nr. 1a HBauO Behörde für Stadtentwicklung: Bauordnungsrecht ab 2026
Lesefassung HBauO 2025 (PDF)
Hessen bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt bis 30 m³ baugenehmigungsfrei, planungsrechtlich aber meist unzulässig (§ 35 BauGB), vorab klären § 63 i. V. m. Anlage Nr. 1.1 HBO Wirtschaftsministerium: Hessische Bauordnung
HBO-Lesefassung Stand 10/2025 (PDF)
Mecklenburg-Vorpommern bis 40 m² Brutto-Grundfläche (ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mittlere Wandhöhe bis 3 m); sonstige Gebäude bis 10 m² nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a und 1b LBauO M-V Innenministerium: Bauordnungsrecht
Änderungsgesetz 2026, GVOBl. M-V Nr. 16 (PDF)
Niedersachsen bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt § 60 Abs. 1 i. V. m. Anhang Nr. 1.1 NBauO Wirtschaftsministerium: Niedersächsische Bauordnung
Gesetzestext Anhang NBauO (VORIS)
Nordrhein-Westfalen bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Genehmigung § 62 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW 2018 Bauportal NRW: Verfahrensfreie Bauvorhaben
Gesetzestext BauO NRW
Rheinland-Pfalz bis 50 m³ umbauter Raum bis 10 m³ umbauter Raum § 62 Abs. 1 Nr. 1a LBauO Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen: Bauvorschriften
Gesetzestext § 62 LBauO
Saarland bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, eingeschossig nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO Gesetzestext § 61 LBO Saarland
LBO Saarland, konsolidierte Fassung des Ministeriums (PDF)
Sachsen bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Genehmigung § 61 Abs. 1 Nr. 1a SächsBO Landesportal Bauen und Wohnen: Bauvorschriften
Gesetzestext SächsBO (REVOSax)
Sachsen-Anhalt bis 10 m² Grundfläche, eingeschossig nur mit Genehmigung § 60 Abs. 1 Nr. 1a BauO LSA Ministerium für Infrastruktur und Digitales: Öffentliches Baurecht
Gesetzestext § 60 BauO LSA
Schleswig-Holstein bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt § 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO Landesregierung: Bauordnungsrecht
Gesetzestext § 61 LBO
Thüringen bis 30 m² Grundfläche, eingeschossig nur mit Genehmigung § 63 Abs. 1 Nr. 1a ThürBO Ministerium für Digitales und Infrastruktur: Bauordnungsrecht
Gesetzestext § 63 ThürBO

Gartenhaus im Schrebergarten bauen

Für Lauben in Kleingartenanlagen gilt das Bundeskleingartengesetz. Nach § 3 Abs. 2 ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Eine Baugenehmigung brauchst Du dafür in der Regel nicht, weil die Landesbauordnungen Gartenlauben in Kleingartenanlagen als verfahrensfrei einstufen. Die Kleingartenordnung Deines Vereins kann strengere Vorgaben machen, deshalb ist der Vorstand die erste Anlaufstelle.

Weitere rechtliche Faktoren: Abstand zum Nachbarn und Höhe des Hauses

Ob Dein Gartenhaus verfahrensfrei ist, sagt noch nichts darüber, wo es stehen darf. Grundsätzlich müssen Gebäude einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, in den meisten Bundesländern mindestens 3 m. Für Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen direkt an die Grenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze 3 m nicht überschreitet (Rheinland-Pfalz: 3,20 m) und die Grenzbebauung je Nachbargrenze nicht länger als 9 m ist (Rheinland-Pfalz und Saarland: 12 m). Insgesamt darf die Grenzbebauung auf einem Grundstück meist 15 m, in einigen Ländern 18 m nicht überschreiten. Nordrhein-Westfalen und das Saarland begrenzen Grenzgebäude zusätzlich auf 30 m³, Baden-Württemberg und Hessen die Wandfläche an der Grenze auf 25 m². Ein Gartenhaus, das verfahrensfrei ist, kann also trotzdem zu groß für die Grenze sein.

Tipp: Sprich mit Deinem Nachbarn, bevor Du baust, auch wenn rechtlich alles geklärt ist. Manche Bauämter verlangen bei Grenzbebauung ohnehin eine Nachbarunterschrift.

Gartenhaus an der Grundstücksgrenze: Was ohne Abstandsfläche erlaubt ist (Stand 09/2026)

Gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne können strengere Regeln enthalten.

Bundesland Mittlere Wandhöhe an der Grenze Max. Länge je Nachbargrenze Max. Grenzbebauung je Grundstück Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg 3 m, Wandfläche max. 25 m² 9 m 15 m § 6 Abs. 1 LBO
Bayern 3 m 9 m 15 m Art. 6 Abs. 7 BayBO
Berlin 3 m, Dachneigung max. 45° 9 m (inkl. Dachüberstand) 15 m § 6 Abs. 8 BauO Bln
Brandenburg 3 m, Dachneigung max. 45° 9 m 15 m § 6 Abs. 8 BbgBO
Bremen 3 m 9 m 18 m § 6 Abs. 8 BremLBO
Hamburg 3 m 9 m 15 m § 6 Abs. 8 HBauO
Hessen 3 m, Wandfläche max. 25 m² je Grenze keine Längenvorgabe je Grenze 15 m (inkl. Dachüberstände) § 6 Abs. 10 HBO
Mecklenburg-Vorpommern 3 m 9 m 15 m § 6 Abs. 8 LBauO M-V
Niedersachsen 3 m 9 m 15 m § 5 Abs. 8 NBauO
Nordrhein-Westfalen 3 m, Gebäude max. 30 m³ 9 m 18 m § 6 Abs. 8 BauO NRW
Rheinland-Pfalz 3,20 m 12 m 18 m § 8 Abs. 9 LBauO
Saarland 3 m (Firsthöhe max. 4 m), Gebäude max. 30 m³ 12 m 15 m § 8 Abs. 2 LBO
Sachsen 3 m 9 m 15 m § 6 Abs. 8 SächsBO
Sachsen-Anhalt 3 m 9 m 15 m § 6 Abs. 9 BauO LSA
Schleswig-Holstein 3 m 9 m 18 m § 6 Abs. 8 LBO
Thüringen 3 m (Dachneigung bis 45° bleibt unberücksichtigt) 9 m 18 m § 6 Abs. 7 ThürBO

Gartenhaus rechtskonform errichten: Der Blick in den Bebauungsplan

Für die meisten Wohngebiete, die seit den 1960er-Jahren entstanden sind, gibt es einen Bebauungsplan. Er legt fest, welche Flächen Deines Grundstücks überhaupt bebaut werden dürfen (Baugrenzen und Baufenster) und ob Nebenanlagen wie Gartenhäuser außerhalb davon zulässig sind. Manche Pläne schreiben auch Dachform, Farbe oder Material vor. Gibt es keinen Bebauungsplan, muss sich Dein Gartenhaus nach § 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen. Den Bebauungsplan bekommst Du beim Bauamt oder online im Geoportal Deiner Gemeinde.

Der 2025 eingeführte „Bau-Turbo“ (§ 246e Baugesetzbuch) gilt nur für den Wohnungsbau und ändert für Gartenhäuser nichts.

Baugenehmigung für ein Gartenhaus einreichen

Ist Dein Gartenhaus nicht verfahrensfrei, stellst Du einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Dazu gehören in der Regel:

  • das Antragsformular Deines Bundeslandes
  • eine Baubeschreibung mit Angaben zu Größe, Materialien und Nutzung
  • ein amtlicher Lageplan mit den Abständen zu den Grundstücksgrenzen
  • Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt und Ansichten, meist im Maßstab 1:100
  • die Berechnung von Grundfläche und Brutto-Rauminhalt
  • bei Grenzbebauung gegebenenfalls die Zustimmung der Nachbarn

Die Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einem Bauvorlageberechtigten erstellt werden, also einem Architekten oder eingetragenen Bauingenieur. Für „geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben“ machen die Landesbauordnungen Ausnahmen; ob Dein Gartenhaus darunter fällt, entscheidet das Bauamt. Frag dort vorher nach, das spart Kosten.

Die Gebühren für die Genehmigung eines Gartenhauses liegen meist zwischen rund 50 und 200 Euro. Berechnet werden sie als Anteil der Baukosten (etwa 0,5 bis 0,6 Prozent), es gilt aber eine Mindestgebühr, die je nach Land und Kommune unterschiedlich hoch ist. Kommt ein Architekt für die Bauvorlagen dazu, kommen dessen Kosten hinzu.